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Beratungen zu Niederlassungen, Existenzaufbau und der Einführung von Qualitätsmanagement können staatlich gefördert werden. Aber auch allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungen sind grundsätzlich förderfähig. Die Förderung beläuft sich auf bis zu 50% der Beratungskosten. (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht jedoch nicht.

 

Antragsteller/-in ist grundsätzlich der freiberuflich Tätige. das Antragsformular ist unter www.beratungsfoerderung.net abrufbar.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • der Beratungsbericht
  • die Beraterrechnung
  • der entsprechende Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis.

Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten bei der folgend genannten Leitstelle einzureichen:

Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Beufe
August-Bier-Str. 18 
53129 Bonn
Telefon: 0228 - 210033 / 34
Telefax: 0228 - 211824

E-Mail: info@foerder-bds.de
Internet: www.foerder-bds.de

Weitere Informationen zur Beratungsförderung sowie zu den Richtlininen über die

Hotline Beratungsförderung des BAFA

Telefon: 06196 - 908-570
E-Mail: foederung@bafa.bund.de

oder über die Homepage: www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html

 

Sprechen Sie uns auf die Förderungsfähigkeit an. Wir leiten die entsprechenden Schritte für Sie ein.